Spendenquittungen korrekt ausstellen
Was muss eine Spendenquittung in der Schweiz enthalten? Was ist steuerlich abzugsfähig? Ein praxisnaher Leitfaden für Brockenhäuser und gemeinnützige Betriebe.
Wann muss eine Quittung ausgestellt werden?
In der Schweiz sind Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen (Art. 33a und 59 Abs. 1 lit. c DBG) steuerlich abzugsfähig — sofern die Organisation als gemeinnützig anerkannt ist und die Zuwendung ordnungsgemäss dokumentiert ist.
Als Faustregel: Wenn Ihr Betrieb als gemeinnützig anerkannt ist und Spenden oder Sachspenden annimmt, sollten Sie auf Wunsch des Spenders eine Quittung ausstellen. Pflicht ist es nicht generell — aber ohne Quittung kann der Spender den Betrag nicht abziehen.
Pflichtangaben auf der Quittung
Für die steuerliche Abzugsfähigkeit müssen folgende Angaben enthalten sein:
| Feld | Hinweis |
|---|---|
| Name und Adresse der Organisation | Vollständig, wie im Handelsregister |
| Name und Adresse des Spenders | Vollständig — für die Steuerbehörde |
| Datum der Zuwendung | Eingang der Spende, nicht Ausstellungsdatum der Quittung |
| Art der Zuwendung | Geldspende (Betrag in CHF) oder Sachspende (Beschreibung und Schätzwert) |
| Bestätigung der Gemeinnützigkeit | «Als gemeinnützig anerkannte Organisation gemäss Art. 33a DBG» |
| Unterschrift / Stempel | Bei Sachspenden empfohlen, bei Geldspenden oft ausreichend mit Briefkopf |
Sachspenden: Wert schätzen
Bei Sachspenden muss ein Schätzwert angegeben werden. Dieser Wert ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Spende — also was das Gut auf dem freien Markt wert wäre, nicht der Neupreis.
Als Kreislaufbetrieb sind Sie gut positioniert, um realistische Schätzwerte anzugeben — Sie sehen täglich Marktpreise für gebrauchte Güter. Dokumentieren Sie Ihre Schätzmethode intern (z.B. «Richtpreis gemäss Kivvi minus 20% Zustandsabschlag»). Falls der Spender einen sehr hohen Wert behauptet, dürfen Sie eine realistischere Schätzung auf der Quittung verwenden.
Was ist abzugsfähig?
| Zuwendungstyp | Abzugsfähig? |
|---|---|
| Geldspende | Ja, Betrag in CHF |
| Sachspende (Gebrauchtware) | Ja, Verkehrswert (Schätzung) |
| Ehrenamtliche Arbeit | Nein — Zeit ist nicht abzugsfähig |
| Sachleistungen unter dem Marktpreis verkauft | Nur die Differenz (Rabatt), nicht der Verkaufspreis |
Kivvi automatisiert die Quittung
In Kivvi wird beim Wareneingang die Quelle erfasst (Spende, Kauf, Rücknahme, Kommission). Bei Spenden wird der Spender als Kontakt hinterlegt. Die Spendenquittung wird dann mit einem Klick generiert — mit allen Pflichtangaben vorausgefüllt, druckbereit als PDF.
Achtung: Kivvi kann die rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Für Ihre spezifische Situation — insbesondere wenn Ihre Organisation sehr grosse Spendenbeträge erhält — empfehlen wir eine Rücksprache mit Ihrer Treuhandstelle oder dem kantonalen Steueramt.
Weitere Artikel zu Betrieb, Compliance und Impact in der Kreislaufwirtschaft.
Alle Artikel ansehen →